Die Störerhaftung in Deutschland macht einen WLAN-Inhaber verantwortlich für illegale Aktivitäten (Down- oder Upload von Filmen beispielsweise) die mit seinem WLAN Netz durchgeführt werden. Durch diese Störerhaftung sind offene WLAN-Netze in Cafés, Restaurants, Hotels oder anderen touristischen Einrichtungen nahezu unbekannt in Deutschland. Im Sommer wurde diese Störerhaftung nun teilweise abgeschafft, aber nicht ganz. Nun gibt es wieder Nachbesserungen, die das Thema Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten allerdings wieder nicht vollständig ausschließen.
Eine Zusammenfassung des aktuellen Stands gibt es hier: http://www.shz.de/deutschland-welt/netzwelt/stoererhaftung-angstfreies-wlan-zweiter-anlauf-id16231466.html
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